Ein Unternehmen im Wald steht für die nachhaltige Integration des Unternehmens in sein Umfeld Ein Unternehmen im Wald steht für die nachhaltige Integration des Unternehmens in sein Umfeld

Grow Green – Nachhaltigkeit umsetzen und wachsen

Die Chancen, aus einer verbesserten ESG-Performance richtige Wachstumspotenziale zu realisieren, sind enorm. Gleichzeitig lässt sich ein echter Impact für Mensch und Umwelt erzielen. Trotzdem stehen hier viele Unternehmen noch vor immensen Herausforderungen: Denn Kunden, Investoren, die Gesetzgebung, die eigenen Mitarbeiter - alle relevanten Stakeholder haben in puncto Nachhaltigkeit immer größere Ansprüche. Dabei wird Greenwashing längst durchschaut und jede Verdrängung ist fatal, denn die CSRD-Richtlinie der EU zwingt alle großen Unternehmen schon 2025 über ihre Auswirkungen auf die Umwelt nach neuen, einheitlichen Standards zu berichten.

Was Sie jetzt zu den Berichtspflichten der CSRD-Richtlinie wissen müssen

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlebt die Berichterstattung über Unternehmensnachhaltigkeit in der Europäischen Union eine signifikante Weiterentwicklung. Die Richtlinie, die die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt, zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu verbessern. Sie verlangt von Unternehmen, ausführliche Informationen über ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu veröffentlichen. Seit Anfang 2023 in Kraft, stellt die CSRD einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsagenda dar.

Welche Unternehmen sind wann betroffen?

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgt in mehreren Phasen. Die schrittweise Einführung beginnt mit den größten Unternehmen im Jahr 2024, und wird schließlich bis 2028 auf rund 50.000 Unternehmen in der EU ausgeweitet, davon 15.000 in Deutschland.


Phase 1: Geschäftsjahr 2024 (Berichte ab 2025)

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse: Diese Gruppe umfasst Unternehmen, die bereits unter die Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) fallen. Sie sind die ersten, die die erweiterten Berichtsanforderungen der CSRD umsetzen müssen. Dies betrifft große börsenorientierte Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von über 500 sowie Finanzinstitute, Fondsgesellschaften und Versicherungsgesellschaften. 


Phase 2: Geschäftsjahr 2025 (Berichte ab 2026)

Nicht-kapitalmarktorientierte große Unternehmen: In dieser Phase werden die CSRD-Anforderungen auf große Unternehmen ausgedehnt, die nicht an der Börse notiert sind und zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Diese Erweiterung sorgt dafür, dass eine breitere Palette von Unternehmen ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenlegt, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.


Phase 3: Geschäftsjahr 2026 (Berichte ab 2027)

Kapitalmarktorientierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen: Diese Phase bezieht kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen mit ein, die aufgrund ihrer Größe oder Geschäftsnatur bisher von weniger strengen Berichtspflichten ausgenommen waren. Eingeschlossen sind auch kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen, die aufgrund ihrer Rolle im Finanzsystem ebenfalls zur Berichterstattung verpflichtet werden. Kapitalmarktorientierte KMUs können von einem zweijährigen Übergangszeitraum Gebrauch machen, was bedeutet, dass ihre Berichtspflicht effektiv im Geschäftsjahr 2028 beginnt.


Phase 4: Spätestens im Geschäftsjahr 2028 (Berichte ab 2029)

Alle übrigen CSRD-betroffenen Unternehmen: Die letzte Phase stellt sicher, dass alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanten EU-Niederlassungen oder EU-Tochtergesellschaften, die Berichtsanforderungen erfüllen. Dies maximiert die Reichweite der CSRD und gewährleistet, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig von ihrem Ursprungsland, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Berichterstattung integrieren.

Zusätzliche Hinweise

  • Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen außerhalb der EU mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro innerhalb der EU sind ebenfalls betroffen, sofern sie EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen besitzen. Diese Regelung unterstreicht den globalen Anspruch der CSRD, Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen zu setzen, die auf dem EU-Markt agieren.
  • Aktualisierungen und Anpassungen: Es ist wichtig zu beachten, dass die Kriterien und Anforderungen der CSRD sich im Laufe der Zeit ändern können, um auf Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit oder Änderungen im regulatorischen Umfeld zu reagieren. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen auf EU-Ebene im Auge behalten und ihre Berichterstattungspraktiken entsprechend anpassen.

Diese schrittweise Einführung gibt Unternehmen Zeit, ihre internen Prozesse und Systeme auf die neuen Anforderungen abzustimmen, und trägt dazu bei, ein kohärentes und umfassendes Bild der Nachhaltigkeitsleistungen europäischer Unternehmen zu zeichnen.

Kernpunkte der CSRD

Erweiterte und vereinheitlichte Berichtspflicht

Die CSRD fordert eine detailliertere Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte, die in den Lagebericht integriert werden muss. Dies soll die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Informationen erhöhen.

Doppelte Wesentlichkeit

Ein zentrales Element ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das Unternehmen verpflichtet, sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihre Geschäftstätigkeit zu berichten.

Externe Prüfung

Eine weitere Neuerung ist die Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen, um die Glaubwürdigkeit der Berichte zu stärken.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Unternehmen müssen die ESRS-Standards anwenden, die von der EFRAG entwickelt wurden. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichte qualitativ hochwertig, vergleichbar und relevant sind.

Der EU Green Deal und CSR

Die CSRD ist ein wichtiger Baustein des EU Green Deals, der darauf abzielt, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Sie unterstützt das Ziel, nachhaltiges Wachstum zu fördern, indem sie Unternehmen dazu anhält, über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Corporate (Social) Responsibility (CSR) ist dabei der Rahmen, innerhalb dessen Unternehmen ihre Verantwortung für soziale und ökologische Belange wahrnehmen.

Nachhaltigkeit mit mpcg meistern

Unternehmen müssen ihre aktuellen Berichterstattungsprozesse überprüfen und an die Anforderungen der CSRD anpassen. Hier helfen wir Unternehmen seit ein paar Jahren aktiv und das sehr erfolgreich. Wir tauchen datengetrieben in die Unternehmen ein, ermitteln die Problembereiche, befragen die Stakeholder und machen den gesamten Nachhaltigkeitsreport – Wirtschaftsprüfungs- und DSGVO-konform. Im nächsten Schritt erarbeiten wir eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie und machen das Unternehmen zu einem starken, nachhaltigen Player in seiner Branche.

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Michael Prothmann Consulting Group
Moltkestr. 99, 50674 Köln